Nach Abschluss des Zahnwechsels — und ebenso bewährt im Erwachsenenalter: Mit kleinen, ästhetischen Brackets aus Metall oder Keramik lassen sich Zähne präzise und körperlich bewegen. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Telefonisch Mo–Do 8–12 & 13.30–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Nach Abschluss des Zahnwechsels kann eine feste Zahnspange zum Einsatz kommen, denn körperliche Zahnbewegungen lassen sich nur so durchführen. Wir arbeiten mit kleinen, ästhetischen, selbstligierenden Brackets aus Metall oder Keramik, die auf die Zahnaußenseite geklebt werden.
Die eigentliche Zahnbewegung wird schonend durch spezielle Drahtbögen durchgeführt, die an den Brackets befestigt werden. Diese werden alle vier bis sechs Wochen in einem Kontrolltermin nachjustiert oder ersetzt. Während dieser Zeit legen wir viel Wert auf Ihre Zahn- und Mundgesundheit und geben Ihnen praktische Tipps für die häusliche Mundhygiene.
Geeignet für Jugendliche nach Abschluss des Zahnwechsels ebenso wie für Erwachsene — welche Fehlstellungen sich damit korrigieren lassen, klären wir nach der ersten Untersuchung.
Bis zum 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Kassen die Grundversorgung ab KIG-Stufe 3. Danach wird die Behandlung in der Regel selbst finanziert — Ausnahme ist eine medizinisch notwendige Kombination mit Kieferchirurgie. Den genauen Kostenvoranschlag erhalten Sie schriftlich nach der Erstberatung.
Metallbrackets sind Teil der Kassenleistung ab KIG-Stufe 3 — Keramikbrackets sind eine ästhetische Zusatzleistung.
Ausnahme: eine medizinisch notwendige Kombination mit Kieferchirurgie.
In der Regel nach Abschluss des Zahnwechsels, denn erst dann lassen sich Zähne körperlich bewegen. Bei Erwachsenen ist das Verfahren ebenso bewährt — unabhängig vom Alter.
Wir arbeiten mit kleinen, ästhetischen, selbstligierenden Brackets aus Metall oder Keramik. Keramikbrackets sind zahnfarben und dadurch unauffälliger; welche Variante zu Ihnen passt, besprechen wir bei der Beratung.
Die Drahtbögen, mit denen die Zahnbewegung schonend durchgeführt wird, werden in der Regel alle vier bis sechs Wochen in einem Kontrolltermin nachjustiert oder ersetzt.
Wir legen viel Wert auf Ihre Zahn- und Mundgesundheit während der Behandlung und geben Ihnen praktische Tipps für eine gründliche häusliche Mundhygiene rund um Brackets und Drähte.
Bis zum 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Kassen die Grundversorgung ab KIG-Stufe 3. Danach wird die Behandlung in der Regel selbst finanziert — Ausnahme ist eine medizinisch notwendige Kombination mit Kieferchirurgie. Den genauen Kostenvoranschlag erhalten Sie schriftlich nach der Erstberatung.
Unverbindlich, mit 3D-Scan und in Ruhe erklärt. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.