Feste Zahnspange oder fast unsichtbare Schiene? Wir sehen uns Zähne und Kiefer in Ruhe an, erklären Ihnen und Ihrem Kind die Möglichkeiten und finden gemeinsam die Lösung, die in Schule, Sport und Alltag passt. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Die reguläre Behandlung beginnt in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr — dann, wenn auch die Zähne im Seitenzahnbereich beginnen zu wechseln. Durch die Ausnutzung des natürlichen Kieferwachstums erreichen wir gemeinsam eine stabile Verzahnung.
War Ihr Kind schon bei uns in Behandlung, laufen viele Themen aus der Kinderzeit hier einfach weiter. Neu dazu kommen die Themen, die erst mit dem Zahnwechsel möglich werden — etwa die feste Zahnspange.
Dabei geht es nicht nur um gerade Zähne: Fehlstellungen können auch Kauen und Sprechen betreffen. Einesystematische Übersichtsarbeit verweist auf den Zusammenhang zwischen kieferorthopädischem Behandlungsbedarf und der Lebensqualität bei Kindern und Jugendlichen.
Die Altersangaben sind Anhaltspunkte. Wie schnell es bei Ihrem Kind geht, hängt vom individuellen Zahnwechsel und dem Befund ab — das besprechen wir bei der Erstberatung.
Fünf Leistungen, die bei Jugendlichen am häufigsten zum Einsatz kommen. Welche für Ihr Kind infrage kommt, klären wir nach der Untersuchung — nicht nach der Optik: Studien zeigen, dass durchsichtige Schienen und feste Spangen je nach Zahnbewegung unterschiedliche Stärken haben.

Ob Schule, Ausbildung oder Sport — die Behandlung soll euren Alltag möglichst wenig einschränken. Deshalb legen wir Wert auf diskrete, alltagstaugliche Lösungen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Kassen die Grundversorgung — entscheidend ist die Einstufung nach dem KIG-System (Stufen 1–5). Nach der Kieferorthopädie-Richtlinie des G-BA ist eine Kassenleistung ab Stufe 3 möglich, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Was das für Ihr Kind konkret bedeutet, bekommen Sie nach der Erstberatung schriftlich.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die kieferorthopädische Grundversorgung. Grundlage ist die Einstufung nach KIG (Stufen 1–5) — ab Stufe 3 ist eine Kostenübernahme möglich.
Läuft eine Behandlung bereits vor dem 18. Geburtstag an, bleibt die Kassenleistung für die laufende Therapie in der Regel erhalten. Wir sprechen das Timing rechtzeitig mit Ihnen durch.
Ästhetische Extras wie Keramikbrackets oder Invisalign gehen über die Kassenleistung hinaus. Was das für Ihr Kind konkret kostet, bekommen Sie nach der Erstberatung schriftlich.
Die Fragen, die in der Beratung am häufigsten kommen — kurz beantwortet. Alles Weitere gerne persönlich.
Alle Fragen und Antworten →Die reguläre Behandlung beginnt in der Regel zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr — dann, wenn auch die Zähne im Seitenzahnbereich beginnen zu wechseln. Durch das natürliche Kieferwachstum lässt sich in dieser Phase gemeinsam eine stabile Verzahnung erreichen.
Nach Abschluss des Zahnwechsels kommt häufig eine feste Zahnspange mit kleinen, selbstligierenden Brackets aus Metall oder Keramik zum Einsatz, da sich Zähne so körperlich bewegen lassen. Bei geeigneten Fehlstellungen ist Invisalign® eine fast unsichtbare Alternative — welche Methode passt, klären wir nach der Untersuchung.
Vor Behandlungsbeginn simulieren wir das Behandlungsziel per Software. Wir scannen Ober- und Unterkiefer, anschließend werden je nach Umfang 10 bis 40 Schienen hergestellt. Ihr Kind wechselt diese eigenständig wöchentlich bei 22 Stunden Tragezeit am Tag — ohne Einschränkungen bei der häuslichen Mundhygiene.
Minipins sind kleine Titanschrauben, die minimal-invasiv und in wenigen Minuten unter örtlicher Betäubung gesetzt werden. Sie helfen zum Beispiel beim Lückenschluss, indem sie unerwünschte Kräfte abfangen — nach kurzer Eingewöhnung werden sie kaum noch wahrgenommen.
Wir empfehlen nach der aktiven Behandlung immer eine Stabilisierungsphase. Zusätzlich zu herausnehmbaren Spangen oder Schienen empfehlen wir einen festsitzenden Retainer zur Stabilisierung der Frontzähne — einen feinen, individuell im eigenen Labor angepassten Draht.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundversorgung, sofern die Fehlstellung ab KIG-Stufe 3 eingestuft wird. Zwischen den Kostenträgern gibt es Unterschiede, die wir Ihnen persönlich erläutern.
Unverbindlich, mit 3D-Scan und in Ruhe erklärt. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.