Was kostet eine Zahnspange in Freiburg?
Ob und wie viel die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, hängt vom Alter und der Einstufung der Fehlstellung nach dem KIG-System ab. Die kostenfreie Erstberatung zeigt, wo Sie oder Ihr Kind stehen — die genauen Kosten bekommen Sie danach schriftlich.
Telefonisch Mo–Do 8–12 & 13.30–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Wer zahlt was?
Die Kassenleistung hängt vor allem vom Alter bei Behandlungsbeginn ab. Ein Überblick — die individuelle Einordnung folgt nach der Erstberatung.
Kinder · 5–11 JahreErstuntersuchung kostenfreiOb überhaupt eine Behandlung nötig wird, zeigt sich bei vielen Kindern erst im Verlauf des Zahnwechsels. Die erste Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Ab KIG-Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten, auch für eine mögliche Frühbehandlung.Mehr für Kinder →
Jugendliche · 11–18 JahreKassenleistung bis zum 18. GeburtstagBis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Kassen die kieferorthopädische Grundversorgung ab KIG-Stufe 3. Beginnt die Behandlung rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag, bleibt die Kassenleistung für die laufende Therapie in der Regel erhalten.Mehr für Jugendliche →
Erwachsene · 18+ JahreIn der Regel eigenfinanziertNach dem 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Kassen kieferorthopädische Behandlungen meist nicht mehr. Ausnahme: eine medizinisch notwendige, kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung — hier kann die Kasse einen Teil der Kosten tragen.Mehr für Erwachsene →Grundlage der Einstufung ist das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) nach derKieferorthopädie-Richtlinie des G-BA — mehr dazu erklärt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Kosten je Behandlungsmethode
Lose ZahnspangeHerausnehmbare Geräte wie Dehnplatte oder Gaumenspange werden bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag ab KIG-Stufe 3 von der gesetzlichen Kasse übernommen.
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Feste ZahnspangeFür Kinder und Jugendliche Teil der kassenfinanzierten Grundversorgung ab KIG-Stufe 3. Ästhetische Extras wie Keramikbrackets gehen darüber hinaus und werden individuell besprochen.
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Durchsichtige Zahnschiene (Invisalign®)Bei medizinischer Notwendigkeit im Rahmen der Grundversorgung möglich; die meist gewählten ästhetischen Schienensysteme gehen über die Kassenleistung hinaus.
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RetainerBis zum 18. Geburtstag Teil der kassenfinanzierten Behandlung ab KIG-Stufe 3. Danach besprechen wir die Kosten für Retentionsgeräte individuell nach der Erstberatung.
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Kieferchirurgische TherapieIst eine chirurgische Korrektur in Kombination mit Kieferorthopädie medizinisch notwendig, kann die gesetzliche Kasse einen Teil der Kosten übernehmen — anders als bei rein kieferorthopädischen Behandlungen im Erwachsenenalter.
Mehr erfahren →So finden Sie die Kosten heraus

So bleiben die Kosten nachvollziehbar
Bevor eine Behandlung beginnt, wissen Sie genau, womit Sie rechnen müssen — mündlich in der Beratung und zusätzlich schriftlich zum Nachlesen.
Häufige Fragen zu Kosten
Die Fragen, die in der Beratung am häufigsten kommen — kurz beantwortet. Alles Weitere gerne persönlich.
Alle Fragen und Antworten →Wer übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?▾
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundversorgung, sofern die Fehlstellung nach dem KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) mindestens Stufe 3 erreicht. Jede Kasse prüft die Kostenübernahme im Einzelfall, abhängig von der medizinischen Notwendigkeit und dem Schweregrad. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, spielt ebenfalls eine Rolle — die Unterschiede zwischen den Kostenträgern erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Was ist das KIG-System und ab welcher Stufe zahlt die Kasse?▾
KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen (Stufen 1–5) und beschreibt, wie stark eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ausgeprägt ist. Nach der Kieferorthopädie-Richtlinie des G-BA übernimmt die gesetzliche Kasse die Grundversorgung ab Stufe 3, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Wir ordnen die Einstufung nach der Untersuchung für Sie ein.
Was zahlt die Krankenkasse bei Erwachsenen?▾
Nach dem 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel nicht mehr. Eine Ausnahme sind schwere Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung medizinisch notwendig machen — hier kann die Kasse einen Teil der Kosten übernehmen. Details klären wir individuell mit Ihnen.
Was kostet ein Retainer nach der aktiven Behandlung?▾
Die Kosten hängen davon ab, welche Retentionsgeräte im Einzelfall sinnvoll sind. Bis zum 18. Geburtstag ist die Retention Teil der kassenfinanzierten Grundversorgung ab KIG-Stufe 3; danach besprechen wir die Kosten individuell nach der Erstberatung.
Was kosten Zusatzleistungen wie Keramikbrackets oder Invisalign?▾
Ästhetische Extras wie zahnfarbene Keramikbrackets oder durchsichtige Aligner-Schienen gehen über die kassenfinanzierte Grundversorgung hinaus. Was das für Ihre oder die Behandlung Ihres Kindes konkret kostet, erfahren Sie schriftlich nach der Erstberatung — ganz ohne Verpflichtung.
Beginnt die Behandlung kurz vor dem 18. Geburtstag — bleibt die Kassenleistung erhalten?▾
Ja. Läuft eine kieferorthopädische Behandlung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres an, bleibt die Kassenleistung für die laufende Therapie in der Regel bestehen. Wir sprechen das Timing rechtzeitig mit Ihnen durch, damit kein Anspruch verfällt.
Finden Sie es in der kostenlosen Erstberatung heraus
Unverbindlich, mit digitalem 3D-Scan und einem schriftlichen Kostenvoranschlag im Anschluss.
