Ob und wie viel die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, hängt vom Alter und der Einstufung der Fehlstellung nach dem KIG-System ab. Die kostenfreie Erstberatung zeigt, wo Sie oder Ihr Kind stehen — die genauen Kosten bekommen Sie danach schriftlich.
Telefonisch Mo–Do 8–12 & 13.30–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Die Kassenleistung hängt vor allem vom Alter bei Behandlungsbeginn ab. Ein Überblick — die individuelle Einordnung folgt nach der Erstberatung.
Grundlage der Einstufung ist das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) nach derKieferorthopädie-Richtlinie des G-BA — mehr dazu erklärt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Herausnehmbare Geräte wie Dehnplatte oder Gaumenspange werden bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag ab KIG-Stufe 3 von der gesetzlichen Kasse übernommen.
Mehr erfahren →Feste ZahnspangeFür Kinder und Jugendliche Teil der kassenfinanzierten Grundversorgung ab KIG-Stufe 3. Ästhetische Extras wie Keramikbrackets gehen darüber hinaus und werden individuell besprochen.
Mehr erfahren →Durchsichtige Zahnschiene (Invisalign®)Bei medizinischer Notwendigkeit im Rahmen der Grundversorgung möglich; die meist gewählten ästhetischen Schienensysteme gehen über die Kassenleistung hinaus.
Mehr erfahren →RetainerBis zum 18. Geburtstag Teil der kassenfinanzierten Behandlung ab KIG-Stufe 3. Danach besprechen wir die Kosten für Retentionsgeräte individuell nach der Erstberatung.
Mehr erfahren →Kieferchirurgische TherapieIst eine chirurgische Korrektur in Kombination mit Kieferorthopädie medizinisch notwendig, kann die gesetzliche Kasse einen Teil der Kosten übernehmen — anders als bei rein kieferorthopädischen Behandlungen im Erwachsenenalter.
Mehr erfahren →
Bevor eine Behandlung beginnt, wissen Sie genau, womit Sie rechnen müssen — mündlich in der Beratung und zusätzlich schriftlich zum Nachlesen.
Die Fragen, die in der Beratung am häufigsten kommen — kurz beantwortet. Alles Weitere gerne persönlich.
Alle Fragen und Antworten →Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundversorgung, sofern die Fehlstellung nach dem KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) mindestens Stufe 3 erreicht. Jede Kasse prüft die Kostenübernahme im Einzelfall, abhängig von der medizinischen Notwendigkeit und dem Schweregrad. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, spielt ebenfalls eine Rolle — die Unterschiede zwischen den Kostenträgern erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen (Stufen 1–5) und beschreibt, wie stark eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ausgeprägt ist. Nach der Kieferorthopädie-Richtlinie des G-BA übernimmt die gesetzliche Kasse die Grundversorgung ab Stufe 3, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Wir ordnen die Einstufung nach der Untersuchung für Sie ein.
Nach dem 18. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel nicht mehr. Eine Ausnahme sind schwere Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung medizinisch notwendig machen — hier kann die Kasse einen Teil der Kosten übernehmen. Details klären wir individuell mit Ihnen.
Die Kosten hängen davon ab, welche Retentionsgeräte im Einzelfall sinnvoll sind. Bis zum 18. Geburtstag ist die Retention Teil der kassenfinanzierten Grundversorgung ab KIG-Stufe 3; danach besprechen wir die Kosten individuell nach der Erstberatung.
Ästhetische Extras wie zahnfarbene Keramikbrackets oder durchsichtige Aligner-Schienen gehen über die kassenfinanzierte Grundversorgung hinaus. Was das für Ihre oder die Behandlung Ihres Kindes konkret kostet, erfahren Sie schriftlich nach der Erstberatung — ganz ohne Verpflichtung.
Ja. Läuft eine kieferorthopädische Behandlung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres an, bleibt die Kassenleistung für die laufende Therapie in der Regel bestehen. Wir sprechen das Timing rechtzeitig mit Ihnen durch, damit kein Anspruch verfällt.
Unverbindlich, mit digitalem 3D-Scan und einem schriftlichen Kostenvoranschlag im Anschluss.