Braucht mein Kind eine Zahnspange — und wenn ja, wann? Wir sehen uns Zähne und Kiefer in Ruhe an, erklären Ihnen den Befund und besprechen mit Ihnen, was jetzt sinnvoll ist. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Ein guter Zeitpunkt ist, wenn die bleibenden Frontzähne beginnen zu wechseln. Häufig macht Sie Ihr Kinderarzt, Schulzahnarzt oder Hauszahnarzt auf eine Zahn- oder Kieferfehlstellung aufmerksam — manchmal fällt Eltern selbst etwas auf.
Es müssen dafür nicht alle bleibenden Zähne da sein. Manchmal ist es sinnvoll, den Zahnwechsel abzuwarten; manche Fehlstellungen lassen sich dagegen leichter beeinflussen, solange der Kiefer noch wächst. Was für Ihr Kind gilt, sagen wir Ihnen nach der ersten Untersuchung — auch, wenn das Ergebnis „erst einmal beobachten" lautet.
Die Altersangaben sind Anhaltspunkte. Entscheidend ist der Befund, nicht das Geburtsdatum. Das deckt sich mit der aktuellen Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik (2025, gültig bis 2030) und der Einschätzung der Verbraucherzentrale: die individuelle Zahnentwicklung wiegt schwerer als ein festes Einstiegsalter.
Drei Anlässe, mit denen Familien am häufigsten zur Erstberatung kommen. Was davon auf Ihr Kind zutrifft, klären wir gemeinsam.
Nicht jede dieser Fehlstellungen muss sofort behandelt werden — vieles klärt sich erst im Verlauf des Zahnwechsels. Ob und wann etwas zu tun ist, hängt davon ab, wie ausgeprägt sie ist und wie sich Zähne und Kiefer weiterentwickeln.
Und früher ist nicht automatisch besser: Eine wissenschaftliche Übersichtsarbeit zeigt, dass eine frühe Behandlung nicht grundsätzlich wirksamer ist als eine spätere. Sie lohnt sich gezielt bei den passenden Befunden — genau das schauen wir bei der Erstberatung an.

Der erste Termin entscheidet oft darüber, wie entspannt die nächsten laufen. Deshalb nehmen wir uns dafür Zeit.
Bei den meisten Kindern in diesem Alter steht noch nicht fest, ob überhaupt eine Zahnspange nötig wird — das klärt sich oft erst mit dem Zahnwechsel. Wird eine Behandlung sinnvoll, zahlt die gesetzliche Kasse die Grundversorgung. Was das für Ihr Kind konkret bedeutet, bekommen Sie nach der Erstberatung schriftlich. Grundlage ist die Einstufung nach dem KIG-System (Stufen 1–5) — ab Stufe 3 ist eine Kassenleistung möglich.
In diesem Alter steht oft noch gar nicht fest, ob überhaupt behandelt werden muss. Diese erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich — auch wenn das Ergebnis „noch abwarten“ lautet.
Ob und wie stark eine Fehlstellung behandlungsbedürftig ist, zeigt sich bei vielen Kindern zwischen 5 und 11 erst im Verlauf des Zahnwechsels. Ab KIG-Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten — wir ordnen das nach der Untersuchung für Sie ein.
Manche Fehlstellungen — etwa ein Kreuzbiss oder ein sehr enger Oberkiefer — lassen sich behandeln, solange der Kiefer noch wächst. Ist eine Frühbehandlung bei Ihrem Kind sinnvoll, übernehmen die gesetzlichen Kassen auch diese, noch vor dem vollständigen Zahnwechsel.
Die Fragen, die in der Beratung am häufigsten kommen — kurz beantwortet. Alles Weitere gerne persönlich.
Alle Fragen und Antworten →Ein guter Zeitpunkt ist, wenn die bleibenden Frontzähne beginnen zu wechseln. Meistens macht Sie Ihr Kinderarzt, Schulzahnarzt oder Hauszahnarzt auf eine Zahn- oder Kieferfehlstellung aufmerksam. Wenn Ihnen selbst etwas auffällt, schauen wir es uns gerne an — auch ohne Überweisung.
Die Untersuchung selbst tut nicht weh — wir schauen, messen und scannen. Wird später eine Zahnspange eingesetzt, fühlen sich die Zähne in den ersten Tagen häufig ungewohnt oder druckempfindlich an; das lässt in der Regel nach. Wir sagen Ihrem Kind vorher, was es spüren wird, damit nichts überrascht.
Nein. Kieferorthopädische Behandlungen können in jedem Alter notwendig sein, ganz gleich, ob noch Milchzähne da sind oder nicht. Manchmal ist es sinnvoll, den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten — viele Behandlungen beginnen aber früher.
Wir lernen Ihr Kind kennen, sehen uns Zähne und Kiefer an und erstellen bei Bedarf einen digitalen 3D-Scan — ohne Abdruckmasse. Anschließend besprechen wir mit Ihnen den Befund und das weitere Vorgehen. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich; Sie müssen sich an dem Tag zu nichts entscheiden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundversorgung. Die Fehlstellung wird dafür einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG 1–5) zugeordnet; ab Stufe 3 ist eine Kostenübernahme möglich. Zwischen den Kostenträgern gibt es Unterschiede, die wir Ihnen persönlich erläutern.
Das hängt von der Zahn- und Kieferfehlstellung und vom Alter ab und wird individuell nach der ersten Untersuchung entschieden. Bei Kindern kommen häufig zunächst herausnehmbare Zahnspangen zum Einsatz; schwierigere Fehlstellungen lassen sich meist nur festsitzend beheben — dann oft erst im Jugendalter.
Unverbindlich, mit 3D-Scan und in Ruhe erklärt. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.